Schon gewusst? Interessante Facts zum BKA als Arbeitgeber
Du möchtest beim BKA durchstarten und mehr über Deinen potenziellen Arbeitgeber erfahren? Beim BKA erwarten Dich arbeitnehmerfreundliche Vorteile wie Work-Life-Balance und gute Karrierechancen. Zudem setzt sich das BKA tagtäglich auch für andere wichtige Anliegen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Welche das sind, erfährst Du hier.
Gehalt: Faire Verdienstmöglichkeiten nach Tarif
Beim BKA arbeiten Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte. Wie bei jedem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, wird das Gehalt nach verschiedenen Faktoren errechnet. Gewinnst Du als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter eine Stelle bei uns, auf die Du Dich beworben hast, wirst Du gemäß der Bewertung der jeweiligen Stelle entsprechend bezahlt und in eine Entgeltgruppe (EG) eingruppiert. Bewirbst Du Dich als Beamte oder Beamter im BKA und durchläufst das Auswahlverfahren erfolgreich, wirst Du aufgrund Deiner Bewerbung und Deiner Qualifikation einer entsprechenden Besoldungsgruppe (mittlere, gehobener oder höherer Dienst) zugeordnet und beginnst meist im jeweiligen Einstiegsamt. Zudem gibt es sowohl für Tarifbeschäftigte, als auch für Beamtinnen und Beamte verschiedene Erfahrungsstufen, die sich je nach Dauer der Zugehörigkeit bzw. Deinen beruflichen Erfahrungen errechnen. Neben der generellen BKA-Zulage, die alle Beschäftigten des BKA erhalten, gibt es auch noch individuelle Zulagen bei bestimmten Berufen, wie z. B. im Polizeivollzugsdienst. Einen ersten Überblick über Dein mögliches Gehalt kannst Du über den Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes errechnen.
Sicherheitsüberprüfung bei der Bewerbung
Das BKA ist eine Sicherheitsbehörde und steht für die Sicherheit der Bevölkerung. Daher achten wir bei der Auswahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgfältig darauf, kein zukünftiger Kollege und keine zukünftige Kollegin ein Sicherheitsrisiko für die von uns wahrzunehmenden Aufgaben darstellt. Aus diesem Grund ist das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 8, 9 oder 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Im BKA gibt es verschiedene Arten von Sicherheitsüberprüfungen, deren Umfang sich an den wahrzunehmenden Tätigkeiten bemisst. In keinem Fall darf allerdings diese Sicherheitsüberprüfung zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).
Vielfalt und Integration beim BKA
Über 8100 Menschen arbeiten beim BKA. Jeder und jede von ihnen hat individuelle Bedürfnisse, Talente und Pläne. Diese Vielfalt an Persönlichkeiten betrachten wir als eine Stärke. Darum leben wir eine offene, tolerante Kultur. Wir respektieren die verschiedenen Lebensentwürfe und Lebensverläufe aller unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von Nationalität, Religion, gesundheitlicher Verfassung, sexueller Identität, Alter oder Geschlecht.
Für uns ist es nur folgerichtig, dass wir Vielfalt fördern und für alle Beschäftigten ein Arbeitsumfeld schaffen und erhalten, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Dazu hat sich das BKA mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt am 16.05.2014 verpflichtet. Es ist ein Anspruch, den wir im Alltag mit Leben füllen. Mit konkreten Strategien und Maßnahmen ermöglichen wir Teilhabe und Inklusion. Genau darin sehen wir einen großen Vorteil für unsere Arbeit: Wenn wir ein Problem aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, kommen wir leichter zu einer Lösung.
„Ich habe hier die Möglichkeit kreativ zu sein und Ideen im Team umzusetzen, das BKA ist ziemlich modern aufgestellt und die Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten sind wirklich gut.“
Ronja L., Verwaltungsbeamtin
Gleichstellung: Das BKA fördert Frauen bei ihrer Karriereplanung.
Seit 1955 hat sich der Anteil der Mitarbeiterinnen im BKA stetig erhöht. Derzeit sind ca. 40 Prozent der Mitarbeitenden weiblich. Doch auch im Bundeskriminalamt herrscht eine starke Unterrepräsentanz von Frauen in der Vollzugslaufbahn und allgemein in weiblichen Führungspositionen. Um das Thema Gleichstellung in BKA offensiv voranzutreiben, wurde der Gleichstellungsplan verabschiedet, der ganz im Sinne des 2015 in Kraft getretenen novellierten Bundesgleichstellungsgesetztes (BGleiG), Maßnahmen aufzeigt, die zu einer weiteren Angleichung führen.
Neben den hier festgeschriebenen Zielen werden spezielle Maßnahmen zur Förderung von Frauen im BKA durchgeführt.
Mentoring-Programm
Beim Mentoring unterstützt eine erfahrene Führungskraft (Mentorin oder Mentor) eine talentierte und kompetente Frau (Mentee) in ihrer Kompetenzentwicklung im Rahmen einer One-to-one-Betreuung. Hier werden Tipps und Tricks vermittelt, Netzwerke geknüpft, Erfahrungswissen geteilt und individuelle Planungen/Strategien zu Karrieremöglichkeiten entwickelt. Außerdem nehmen Mentees an Hospitationen, Networking- und Trainingsangeboten, Gesprächsrunden und diversen Workshops teil. Wir haben dazu ein Lern- und Feedback-System in einem geschützten Rahmen ohne Hierarchien entwickelt. Von der Zusammenarbeit profitieren ebenfalls die Mentorinnen und Mentoren. Auch sie erweitern ihr berufliches Netzwerk, reflektieren ihren eigenen Werdegang und schärfen ihre Führungskompetenz.
Bedarfsorientierte Fortbildungen für weibliche Beschäftigte
Es werden bedarfsorientierte Lehrgänge für weibliche Beschäftigte durchgeführt. Die Lehrgangsinhalte werden dabei kontinuierlich an die aktuellen Erfordernisse angepasst. In Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen, Psychologischen und Sozialen Dienst, der Servicestelle von Familie und Beruf, sowie Personalvertretungen werden Themen aus den Bereichen Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), Personalvertretungsrecht, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und des Ärztlichen, Psychologischen und Sozialen Dienstes in die Seminarpläne für allgemein-fachliche Fortbildungen und Dienstkundeseminare für Nachwuchsführungskräfte aufgenommen.
Lehrgangsangebote zum Thema Gleichstellung und Antidiskriminierung im Beruf
Zu den Themenfeldern „Gleichstellung“ bzw. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ werden Fortbildungsveranstaltungen zu den Inhalten „Fairness am Arbeitsplatz (u. a. Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung)“, „Beurteilung und Wahrnehmung von Teilzeitkräften“ und „Förderung von Frauen in Führungspositionen“ angeboten. Neben dem Lehrgangsangebot des BKA haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, Fortbildungsangebote externer Anbieter wahrzunehmen.
Unsere Gleichstellungsbeauftragte setzt das BGleiG durch, wirkt Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts entgegen und forciert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das BKA ist als „MINT Minded Company“ zertifiziert
Mit der Auszeichnung als „MINT Minded Company 2024“ wird das Bundeskriminalamt dafür geehrt, Nachwuchstalente und Fachkräfte aus dem MINT-Bereich besonders zu fördern. MINT ist eine Abkürzung für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
Die Einsatzbereiche für MINT-Talente im BKA sind vielfältig. Beispiele sind die Kriminaltechnik, Informationstechnologie und Cyberkriminalität. Mit gezielten Fortbildungsmaßnahmen, dualen Studiengängen, der Studienförderung für IT-Nachwuchs und Ausbildungen im MINT-Bereich trägt das BKA zur Sicherung des Nachwuchsbedarfs und einer hohen Arbeitsmarktkompetenz am Wirtschaftsstandort Deutschland bei. Zudem wecken Veranstaltungen des BKA regelmäßig Interesse und Faszination an der MINT-Arbeitswelt.