Voraussetzungen für Deine Bewerbung
Das BKA ist eine kriminalpolizeiliche Behörde. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen täglich mit wichtigen und sicherheitsrelevanten Informationen in Berührung. Du musst daher besondere Voraussetzungen erfüllen, um beim Bundeskriminalamt arbeiten zu dürfen.
Je nach Stellenausschreibung gelten unterschiedliche Voraussetzungen, sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifangestellte. Die wichtigsten Punkte haben wir im Folgenden für Dich zusammengefasst. Spezifische Einstellungsvoraussetzungen für den jeweiligen Job, wie z. B. den benötigten Schulabschluss, findest Du im entsprechenden Stellenangebot.
Welche allgemeinen Voraussetzungen gibt es?
Sicherheitsüberprüfung
Es kann sein, dass Du im Rahmen Deiner Tätigkeit Zugang zu sicherheitsrelevanten und geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten erhältst. Im Interesse der nationalen und internationalen Sicherheit muss das BKA sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige Personen Zugriff darauf haben.
Als Bewerberin oder Bewerber wirst Du daher vor Deiner Einstellung einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Hierfür musst Du im Laufe des Bewerbungsprozesses Dein Einverständnis geben. Ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Bewertung richtet sich zudem nach Deiner geplanten Tätigkeit beim BKA.
Wichtig ist jedoch, dass Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder einem assoziierten Staat innegehabt haben.
Staatsangehörigkeit
Für die Verbeamtung in den Kriminaldienst ist die deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Du solltest die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz besitzen. Für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte ist eine EWR (Auszeichnung: Europäischer Wirtschaftsraum) Staatsbürgerschaft zulässig.
Im Tarifbereich, also bei Angestellten im öffentlichen Dienst, spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass zum Durchführen der Sicherheitsüberprüfung der Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland oder einem EU-Land bestand.
Sprachkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Das gilt auch für ausländische Tarifangestellte. Die Sprachkenntnisse müssen ausreichend sein, um im Arbeitsalltag kommunizieren zu können. Deutschsprachige Texte müssen verfasst werden können.
Bei einigen Stellen im Kriminaldienst müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden und mindestens dem Level B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen. Reiche dazu bitte eine der folgenden Nachweise ein:
- Nachweis auf dem Abitur- oder Fachabiturzeugnis (nicht älter als zwei Jahre), dass das Level B1 gemäß GER erreicht wurde
- Nachweis von vier Jahren Schulenglisch mit mindestens der Note 4 (5 Punkte) in den letzten vier Zeugnissen (nicht älter als 2 Jahre)
- Eine von der Schule ausgestellte Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Level B1 gemäß GER erreicht wurde
- Nachweis durch ein national oder international anerkanntes Sprachzertifikat (nicht älter als 2 Jahre)
Du kannst das Zertifikat auch noch während des Bewerbungsprozesses erlangen. Es ist jedoch spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vorzulegen. Die für den Nachweis entstehenden Kosten können vom Bundeskriminalamt leider nicht übernommen werden.
Achtung: Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund sind Ausnahmen von der Nachweispflicht möglich, ausser beim Dualen Studium zur Kriminalkommissarin/Kriminalkommissar und Qualifizierung zur Cyberkriminalistin/zum Cyberkriminalisten.
Für den höheren Vollzugsdienst sind zudem Kenntnisse in einer weiteren Interpol-Sprache (Französisch, Spanisch, Arabisch) erwünscht.
Altersgrenze
Für Tarifangestellte gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Beamtinnen und Beamte beim BKA gelten hingegen folgende Altersgrenzen:
Berufung in ein Beamtenverhältnis im Vollzugsbereich
Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis darf das 45. Lebensjahr nach Abschluss des jeweiligen Vorbereitungsdienstes noch nicht vollendet sein. Das gilt für folgende Angebote:
- Duales Studium zur Kriminalkommissarin / zum Kriminalkommissar (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KrimLV) Vorbereitungsdienst 36 Monate, bzw. 24 Monate für verkürzte Ausbildungsmaßnahme
- Qualifizierungsmaßnahme für Cyber-Kriminalistinnen / Cyber-Kriminalisten (§ 6a Abs. 2 KrimLV) Vorbereitungsdienst 24 Monate
- Einstieg als Kriminalratanwärterin / Kriminalratanwärter (§ 48 BHO) Vorbereitungsdienst 28 Monate
Berufung in ein Beamtenverhältnis im Verwaltungsbereich
Für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis im Verwaltungsbereich darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. In Ausnahmefällen ist eine Verbeamtung auch bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass ein außerordentlicher Mangel an gleichgeeigneten jüngeren Bewerbenden besteht und die Berufung in ein Beamtenverhältnis einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet. Dies ist beim BMI zu begründen, welches daraufhin die Entscheidung über die Verbeamtung trifft (vgl. § 48 Abs. 1 BHO).
Sollte es sich bereits um Beamtinnen oder Beamte handeln, ist eine Versetzung von Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten in den Bundesdienst bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gemäß § 48 2. Alt Nr. 2 BHO möglich. Eine Versetzung von Bundesbeamtinnen/-beamten innerhalb des Bundes ist bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres (§ 48 2. Alt. Nr. 2 BHO) möglich. Ausnahmen können auch hier über das BMI, bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen, erwirkt werden.
Gesundheitliche Eignung
An Beamtinnen und Beamte des BKA werden zum Teil sehr hohe körperliche Anforderungen gestellt. Eine ärztliche Untersuchung testet vorab die gesundheitliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Dies geschieht im Rahmen des Auswahlverfahrens.
Verwaltungslaufbahn
Hier erfolgt eine ärztliche Untersuchung auf Diensttauglichkeit.
Vollzugslaufbahn
Hier erfolgt eine ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit.
Weitere Informationen findest Du hier: Hinweise und Selbsteinschätzung zur Polizeidiensttauglichkeit (PDF, 205 KB)
Tipp: Sollte bei Dir eine Sehschwäche oder eine sonstige Augenerkrankung vorliegen, empfehlen wir Dir, bereits vor Beginn des Auswahlverfahrens einen Augenarzt aufzusuchen. So können Gründe für eine eventuelle Polizeidienstuntauglichkeit frühzeitig erkannt bzw. ausgeschlossen werden.
Die Kosten für ärztliche Atteste und Bescheinigungen können nicht vom Bundeskriminalamt übernommen werden.
Sonstige Hinweise
Für Deine Bewerbung ist die Ausübung eines Ehrenamtes bzw. bürgerschaftliches oder gesellschaftliches Engagement wünschenswert. Des Weiteren solltest Du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und darfst nicht vorbestraft sein.
Das BKA fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Das Bundeskriminalamt unterstützt auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel durch flexible Arbeitszeitgestaltung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Von Ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Hier findest Du weitere Infos und Wissenswertes rund ums BKA.