Praktikum beim BKA
Was macht eigentlich das Bundeskriminalamt? Wie sieht der Alltag in einer Kriminalbehörde aus? Und mit welchen Berufen kannst Du dort einsteigen? Im Rahmen eines Pflichtpraktikums können Studierende die vielfältigen Berufe im BKA kennenlernen. Auch Schülerinnen haben die Möglichkeit, in den Arbeitsalltag des Bundeskriminalamts über die Teilnahme am Girls’Day reinzuschnuppern.
Als Werkstudentin / Werkstudent beim BKA
Unter besonderen Umständen gibt es die Möglichkeit, sich in einigen Abteilungen beim BKA als Werkstudentin oder Werkstudent zu bewerben. Verdiene neben der Uni Geld und nutze die Chance, erste BKA-Luft zu schnuppern. Lerne uns als Arbeitgeber kennen und erfahre, welche Karrierewege Dich hier erwarten.
Sobald freie Stellen für Studierende zur Verfügung stehen, kannst Du Dich über das Online-Bewerbungsportal darauf bewerben.
Was ist beim Pflichtpraktikum zu beachten?
Hinweis
Wir organisieren unsere Praktika individuell und nah am tatsächlichen „Dienstbetrieb“ des BKA. Aus diesem Grund können wir leider nur begrenzt Praktikumsplätze anbieten.
Um ein Pflichtpraktikum beim Bundeskriminalamt zu absolvieren, muss das Praktikum in der Prüfungsordnung der Hochschule vorgeschrieben sein. Praktika im Bereich Rechtswissenschaften werden nur ab dem 6. Semester durchgeführt. Ein juristisches Praktikum kann zum Beispiel im Justiziariat durchgeführt werden. Das Pflichtpraktikum wird zudem nur am Standort Wiesbaden angeboten.
Wie bewirbst Du Dich auf ein Pflichtpraktikum?
Du interessierst Dich für ein Pflichtpraktikum? Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Initiativbewerbung. Bitte reiche dazu folgende Unterlagen ein:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung Deiner Universität
- Auszug aus der Studienordnung zum Pflichtpraktikum. Daraus müssen Dauer, Erfordernis und Einsatzbereich für ein Praktikum hervorgehen.
- Aktuelle Notenübersicht
- Angabe des gewünschten Zeitraums
Und so geht’s
Richte Deine Bewerbung als eine zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an: ZV23-Praktika@bka.bund.de
Bitte gib im Betreff „Praktikum+Studienrichtung“ an. Reiche Deine Unterlagen mindestens 6 Monate vor dem geplanten Antritt ein. Spätere Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Zusätzlicher Hinweis: Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Daher erfolgt für Praktikantinnen und Praktikanten keine Vergütung.
Für schriftliche Anfragen kannst Du gerne unser Kontaktformular nutzen. Dies findest Du auf unserer Kontaktseite.
Schülerpraktikum beim BKA
Das Schülerinnen- und Schülerpraktikum beim Bundeskriminalamt ist grundsätzlich an allen drei Standorten (Berlin, Meckenheim und Wiesbaden) möglich und richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Lebensjahr. Durch das Praktikum kannst Du einen Einblick in die beruflichen Möglichkeiten und individuellen Entwicklungschancen beim Bundeskriminalamt erhalten.
Aus aktuellen organisatorischen Gründen können wir Dir leider bis auf weiteres keine Schülerpraktika anbieten.
Wir bitten daher von Bewerbungen und Anfragen abzusehen.
Solltest Du vorab Fragen zum Thema Schülerpraktikum haben, kannst Du Dich jederzeit an uns wenden.
Du erreichst uns über folgende Mailadresse ZV23-Praktika@bka.bund.de
Was ist der Girls’ Day?
Bleib informiert
Die nächsten Termine und wichtige Informationen findest Du in unserem Veranstaltungskalender oder auf der Website des BKA. Hier kannst Du Dich auch direkt bewerben.
VeranstaltungskalenderEinmal im Jahr gibt es für Mädchen eine besondere Möglichkeit, hinter die Kulissen des BKA zu schauen: am Girls‘ Day. Jedes Jahr im Frühjahr findet das Ereignis landesweit statt. Es dient dazu, berufliche Rollenklischees aufzubrechen. Schülerinnen erhalten die Möglichkeit, einen Tag lang in Jobs reinzuschnuppern, die als typische Männer-Berufe zählen.
In Deutschland gibt es viel mehr Polizisten als Polizistinnen, so auch beim BKA. Daher freuen wir uns jedes Jahr besonders über den weiblichen Zuwachs im Team. Am Girls‘ Day möchten wir vor allem junge Frauen für einen Job beim Bundeskriminalamt begeistern. Ob bei der Spurensicherung, im Personenschutz oder beim Mobilen Einsatzkommando. Mach Dir Dein eigenes Bild vom BKA als Arbeitgeber. Kriminalbeamtinnen und -beamte beantworten gerne alle Fragen und geben beispielsweise Tipps für richtiges Verhalten bei Cybermobbing.
Der Girls‘ Day findet einmal jährlich im Frühjahr statt. Teilnehmen können Mädchen sämtlicher Schultypen ab der 9. Klassenstufe. Da das BKA eine Sicherheitsbehörde ist, werden die Teilnehmerinnen zuvor sicherheitsüberprüft. Nähere Angaben hierzu erhalten die Teilnehmerinnen, wenn sie einen Teilnahmeplatz erhalten haben.