Einstieg mit Berufserfahrung
Im BKA arbeiten über 70 verschiedene Berufsgruppen gemeinsam an der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium und erste Berufserfahrung? Ob im Bereich Informatik, Naturwissenschaften oder Service, das BKA bietet Dir viele Herausforderungen. Dabei sind Führungskräfte, Fachkräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen beim BKA herzlich willkommen.
Wir bieten eine große Auswahl an offenen Stellen für verschiedene Branchen und mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich in bestimmten Bereichen für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen zu bewerben. Mach auch Du das Richtige und finde jetzt den Job, der zu Dir passt.
Anforderungsprofil für Beamtinnen und Beamte für den höheren Dienst
Du wirst als Tarifbeschäftigte/r oder im Beamtenstatus eingestellt. Dein Gehalt richtet sich als Tarifbeschäftigte/r nach der in der Ausschreibung angegebenen Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) und dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Im Bundeskriminalamt kann eine Tätigkeit als Spezialist/in nicht nur als Tarifbeschäftigte/r, sondern auch als Beamter/in erfolgen. Bei einer Verbeamtung in den höheren Dienst richtet sich die Besoldung nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO). Sofern in der Ausschreibung eine unmittelbare Verbeamtung vorgesehen wird, gelten für Dich die nachfolgenden Regelungen.
Voraussetzung für den Einstieg in den höheren Dienst ist eine inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprechende Ausbildung oder der Abschluss eines Aufstiegsverfahrens.
Alternativ wird ein mindestens abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom Universität, Magister oder Master) sowie eine in Abhängigkeit des Studienumfangs (ECTS/Studiendauer) praktische Berufserfahrung in einem entsprechenden Berufsbild gefordert.
Da das Masterstudium unterschiedlich umfangreich sein kann (insgesamt 240-300 ECTS), spielt als zweites Kriterium die Mindestdauer der Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Einstellung eine Rolle.
Für die Gewinnung A13h als Spezialist (m/w/d) gilt bei Studienabschluss mit
- 300 ECTS eine Berufserfahrung von 2,5 Jahren,
- 270 ECTS eine Berufserfahrung von 3 Jahren
- 240 ECTS eine Berufserfahrung von 3,5 Jahren.
Für die Gewinnung A14 als Spezialist (m/w/d) gilt bei Studienabschluss mit
- 300 ECTS eine Berufserfahrung von 5,5 Jahren,-
- 270 ECTS eine Berufserfahrung von 6 Jahren und
- 240 ECTS eine Berufserfahrung von 6,5 Jahren.
Für die Gewinnung A15 als leitende Führungskraft (m/w/d) gilt bei Studienabschluss mit
- 300 ECTS eine Berufserfahrung von 7 Jahren,
- 270 ECTS eine Berufserfahrung von 7,5 Jahren
- 240 ECTS eine Berufserfahrung von 8 Jahren.
Unsere Kontaktdaten für weitere Fragen:
Natürlich kann eine persönliche, sehr individuelle Einordnung schwierig erscheinen. Daher kannst Du Deine Fragen selbstverständlich im direkten Austausch mit uns klären:
Kontaktiere uns telefonisch unter +49 (0)611 55 11101 oder per E-Mail: ZV22-Bewerbungskontakt@bka.bund.de
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Fragen auf einer Berufsinformationsmesse zu klären.